Digitalbonus.Bayern
Sichere dir deine Förderung für dein Unternehmen!
Du bist Solo-Selbstständig oder hast ein (Klein-)Gewerbe? Du möchtest Förderung für digitale Investitionen und Lösungen? Dann bist du hier genau richtig!
Der Digitalbonus ermöglicht kleinen Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Interessierst du dich für eine Förderung? Willst du mehr über den Digitalbonus erfahren?
Dann melde dich an!
Agenda
- 17:15 Uhr: Einlass - schnappt euch ein Getränk
- 17:30 Uhr: Vorstellung des Digitalbonus.Bayern
- 17:50 Uhr: Best Practice / Praxisbeispiele
18:20 Uhr: Offene Fragerunde
Anschließend ist Zeit und Raum für Austausch und Netzwerken bei kühlen Getränken und Snacks.
Wer kann gefördert werden?
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Wer kann nicht gefördert werden?
- Freie Berufe
- Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
- Unternehmen der Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, es sei denn Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben unter den in der De-minimis-Verordnung genannten weiteren Voraussetzungen
- von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
- nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
- Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Du kannst während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 - 31.12.2027) je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Hast du noch weitere Fragen?
Dann komm gerne vorbei und informiere dich vor Ort!
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Termin
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März 27 2025
Beginn: 17:30
OM7 Gründungs-und Kreativzentrum
Obermaierstraße 7, 90408 Nürnberg
Veranstalter OM7